Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 09 / 2008)


§ 1 Allgemeine Bestimmungen 

(1) IMMOBILIENSUPPORTER berät und unterstützt mit einem Dienstleistungskonzept den Vertrieb 

     von Bestandsimmobilien. Die fach- und sachgerechte Leistung hat das zentrale Ziel des optimalen 

     Verkaufserfolges des Kunden.

(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen dem

     Auftraggeber und IMMOBILIENSUPPORTER (Auftragnehmer) für die von IMMOBILIENSUPPORTER

     angebotenen Dienstleistungen.

 

§ 2 Auftrag

(1)  Unter Auftrag wird die vom Auftraggeber digital, schriftlich oder mündlich erteilte Beauftragung von

      IMMOBILIENSUPPORTER zur Erbringung einer Dienstleistung verstanden.

(2)  Ein Auftrag an IMMOBILIENSUPPORTER kommt dann zustande, wenn ein solcher vom 

      Auftraggeber schriftlich, mündlich oder via E Mail an IMMOBILIENSUPPORTER erteilt wurde.

      Der Auftraggeber schuldet IMMOBILIENSUPPORTER daraus die Vergütung aufgrund der in § 3 (1)

      beschriebenen Leistungen und Vergütungen.

(3)  IMMOBILIENSUPPORTER ist grundsätzlich bereit, von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen

      abzuweichen, insbesondere bei: Vereinbarung einer leistungsabhängigen Vergütung,

      Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang oder außergewöhnlichen Rahmenbedingungen.


§ 3 Leistungen

(1)  Folgende Dienstleistungen werden dem Auftraggeber von IMMOBILIENSUPPORTER aufgrund der

      Auftragserteilung erbracht:

 

Basis Baustein

Festpreis bis zu 150m² Wohnfläche

795,00 Euro inklusive  der gesetzlichen Umsatzsteuer

 

Beratung über

-     Verkaufsfördernde Maßnahmen, wie z.B. Renovierungen, Instandsetzungen und dekorative Eingriffe

-     die Vorgehensweise der Vermarktung Ihrer Immobilie

-     die Anzeigengestaltung in den Printmedien sowie im Internet

-     die Koordination und Durchführung von Besichtigungsterminen Verkaufsvorbereitung

-     Fachgerechte Objektaufnahme vor Ort

-     Aufnahmen des Objektes in Form von digitalen Fotos

-     Mündliche Empfehlung des Verkaufspreises

-     Benennung der zum Verkauf  erforderlichen Objektunterlagen

-     Aufarbeitung der uns zur Verfügung gestellten Grundrisse und Objektunterlagen sowie deren

      Digitalisierung 

-     Ausarbeitung und Fertigstellung einer aussagekräftigen Verkaufsofferte inklusive Fotos und 

      Grundrissen      

-     Nach Prüfung und Freigabe erhält der Auftrageber 10 gebundene Verkaufsofferten sowie eine DVD

      mit der Offerte, den Fotos und sämtlichen Objektunterlagen

Objektvermarktung

-     Veröffentlichung über die firmeneigene Homepage bis zu 6 Monate ab Auftragserteilung mit dem

      Absender (Telefonnummer) des Eigentümers

-     Änderung der Exposedaten (z.B. Kaufpreis) auf unserer Homepage nach Aufforderung des 

      Auftraggebers      

Organisation

-     Automatischer E-Mail Versand der Verkaufsaufgabe an Interessenten aus unserer Suchkartei für

      die Dauer von 6 Monaten ab Auftragserteilung

 

Spezial Baustein

beinhaltet den Basis Baustein

Festpreis bis zu 150m² Wohnfläche

995,00 Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer

 

Zusätzliche Beratung

-     Telefonische Beratung während der Verkaufsphase für die Dauer von 6 Monaten ab

      Auftragserteilung      
Zusätzliche Objektvermarktung

-     Veröffentlichung über das Internetportal www.Immonet.de mit dem Absender (Telefonnummer)

      des Eigentümers 

-     Aushang der Daten des Objektes im Schaufenster des Hamburger Büros mit dem Absender

      (Telefonnummer) des Eigentümers

-     Aushändigung von 2 Verkaufsplakaten ( DIN A2 ) für ihre Fenster mit dem Absender

      (Telefonnummer) des Eigentümers

-     Weiterleitung von Interessenten an den Verkäufer für  die Dauer von 6 Monaten ab Auftragserteilung

      

Premium Baustein

beinhaltet den Spezial Baustein

Festpreis bis zu 150m² Wohnfläche

1.395,00 Euro inklusive  der gesetzlichen Umsatzsteuer

 

Zusätzliche Verkaufsvorbereitung

-     Aushändigung einer schriftlichen Werteinschätzung mit dem Ziel, den marktgerechten Verkaufspreis

      unter Einbezug von Äquivalenzobjekten, ggf. Bodenrichtwerten und der regionalen Marktsituation

      zu ermitteln

 

Zusätzliche Betreuung

-     Kaufpreisverhandlungen mit Ihrem Kunden, sofern erwünscht

-     Empfehlung eines ortsansässigen Notariats

-     Beratung / Besprechung der wichtigsten Vertragsinhalte des Kaufvertrages

-     Weiterleitung der Unterlagen an den beurkundenden Notar zur Erstellung eines 

      Kaufvertragsentwurfes     

-     Bestellung eines Kaufvertragsentwurfes beim Notar

-     Weiterleitung der Unterlagen an das finanzierende Kreditinstitut des Kaufinteressenten, sofern

      erforderlich und gewünscht

-     Prüfung und gemeinsame Besprechung des Kaufvertragsentwurfes

-     Koordination und Terminierung des Notartermins mit  den Vertragsparteien

-     Teilnahme am Beurkundungstermin, sofern erwünscht

 

Vermietungsbaustein

Festpreis bis zu 100 m² Wohnfläche

395,00 EUR inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

-     Professionelle und fachgerechte Objektaufnahme vor Ort

-     Aufnahmen des Objektes in Form von digitalen Fotos

-     Ermittlung des marktgerechten Mietpreises unter Hinzuziehung vergleichbarer Marktangebote und

      Mietenspiegel

-     Beratung hinsichtlich der Anzeigengestaltung in den Printmedien

-     Beratung für die Koordination und Durchführung von Besichtigungsterminen

-     Veröffentlichung über die firmeneigene Homepage bis zu 6 Monate ab Auftragserteilung mit dem 

      Absender (Telefonnummer) des Eigentümers

-     Veröffentlichung über das Internetportal www.Immonet.de mit dem Absender (Telefonnummer)

      des Eigentümers

-     Aushändigung von 2 Vermietungsplakaten ( DIN A2 ) für ihre Fenster

-     Ausfertigung und Übergabe von 2 gebundenen, unterschriftsreifen Mietverträgen (nach Übermittlung

      der Vertragsdaten durch den Vermieter an uns)

 

-     Die Preise basieren auf einer Wohnfläche bis zu 150m² (beim Vermietungsbaustein 100 m²), bei 

      einer Wohnfläche über 150m² (beim Vermietungsbaustein 100 m²) erhöht sich der jeweilige

      Bausteinpreis um 195,00 EURO (beim Vermietungsbaustein um 95,00 EURO)

-     Zu dem Spezial und Premium Baustein können Sie die Erstellung eines Objektvideos einschließlich

      dessen Veröffentlichung auf unserer Homepage und im Internetportal www.immonet.de für eine

      virtuelle Besichtigung zu einem Preis in Höhe von 175,00 Euro hinzubuchen      

-     Zu dem Basis und Spezial Baustein kann die schriftliche Werteinschätzung zu einem Preis von

      195,00 EURO hinzu gebucht werden

-     Zu jedem Baustein können Sie auf Leihbasis - bis zu 6 Monaten ab Auftragserteilung – einen

      Verkaufsgalgen zu einem Mietpreis in Höhe von 300,00 Euro inklusive bedrucktem

      Schild und Montage hinzubuchen

-     Die Laufzeit eines Bausteines beträgt 6 Monate ab Auftragserteilung

-     Nach Ablauf von 6 Monaten ab Auftragserteilung können die Leistungen des jeweiligen

      Bausteines für 30,00 Euro pro Monat verlängert werden. Diese Absicht muss der

      Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf des sechsten Monats schriftlich gegenüber 

      IMMOBILIENSUPPORTER anzeigen       

-     Alle Preise sind inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer

 

(2)  Unter der Ermittlung des marktgerechten Verkaufspreises versteht man die Abgabe eines Urteils

      über den Wert der Immobilie (Marktwerteinschätzung, kein Gutachten).

      Diese Marktwerteinschätzung wird für den Auftraggeber erstellt und nur diesem übermittelt.       

      IMMOBILIENSUPPORTER übernimmt nur gegenüber dem Auftraggeber Verantwortung  für den 

      Inhalt dieser Marktwerteinschätzung. Es steht dem Auftraggeber frei, diese Marktwert- 

      einschätzung oder Daten aus dieser Dritten zur Ansicht zu übergeben, sofern er diesem Dritten 

      deutlich macht,

      dass IMMOBILIENSUPPORTER hinsichtlich des Inhaltes keinerlei Verantwortung gegenüber Dritten 

      übernimmt.      

(3)  Nach Beratung durch IMMOBILIENSUPPORTER entscheidet der Auftraggeber selbst, zu welchem

      Verkaufspreis die Immobilie angeboten werden soll.

(4)  IMMOBILIENSUPPORTER kann sich bei der Durchführung der Leistung der Dienste Dritter bedienen

      und diesen hierfür die zur Verfügung gestellten Daten zugänglich machen.

      IMMOBILIENSUPPORTER wird dafür Sorge tragen, dass diese Dritten die Daten ebenso

      vertraulich behandeln, wie IMMOBILIENSUPPORTER selbst.

(5)  Entstandene Kosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag durch Dritte entstehen wie z.B.

      Gebühren und / oder Kopierkosten bei der Anforderung von Objektunterlagen werden von

      Die IMMOBILIENSUPPORTER GbR verauslagt und anschließend dem Auftraggeber in Rechnung

      gestellt.

(6)  Der Auftraggeber ist gesetzlich zur vollständigen Auskunft über die Immobilie verpflichtet.

      Er muss aus diesem Grunde potentielle Käufer/Mieter/Pächter und IMMOBILIENSUPPORTER

      über den juristischen Status, bauliche Besonderheiten, Schäden und Mängel und alle weiteren

      Kenntnisse, die er von der Immobilie hat, informieren.

      Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er bei einer Verletzung dieser Informationspflicht

      einem Erwerber gegenüber zur Haftung verpflichtet sein kann.

(7)  Der Auftraggeber hat die Pflicht, alle Angaben und Daten zum Objekt im Aufnahmebogen, auf der

      Homepage von IMMOBILIENSUPPORTER und in allen veröffentlichen Angeboten zu kontrollieren,

      wenn nötig zu ergänzen, und Fehler zu beheben, bzw. IMMOBILIENSUPPORTER über diese

      Fehler in Kenntnis zu setzten. Der Auftraggeber hält IMMOBILIENSUPPORTER von allen  

      Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung seitens des Auftraggebers 

      resultieren.       

(8)  Der Auftraggeber hat die Pflicht, IMMOBILIENSUPPORTER umgehend über einen erfolgten Verkauf

      oder die Beendigung der Verkaufsbemühungen schriftlich zu informieren.

 

§ 4 Zeitraum der Beauftragung / Beendigung

 

(1)  Die Beauftragung von IMMOBILIENSUPPORTER erfolgt für einen unbestimmten Zeitraum.

      Sie endet wenn:

      - Die Immobilie verkauft wird

      - Die Leistungen aus einem Baustein erbracht sind

      - Die Immobilie 6 Monate im Internet veröffentlich wurde

(2)  Nach Ablauf von 6 Monaten können die Dienstleistungen für 30,00 Euro pro Monat weiter gebucht

      werden, hierfür ist es erforderlich, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer 7 Tage vor Ablauf

      fernmündlich oder schriftlich benachrichtigt.

 

§ 5 Vergütung

 

(1)  Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die dienstleistende Tätigkeit von IMMOBILIENSUPPORTER

      eine Vergütung in Höhe von € 795,-- für den Basisbaustein, € 995,-- für den Spezialbaustein

      und € 1.395,-- für den Premium-Baustein an IMMOBILIENSUPPORTER zu entrichten.

      Die aus dem Auftrag geschuldete Vergütung wird, wenn nicht anders vereinbart, nach Erhalt

      der Verkaufsaufgaben im Falle der Bausteinbuchung, bei anderen Dienstleistungen unmittelbar 

      nach Erbringen der vereinbarten Leistung fällig.             

(2)  Im Fall, dass ein Auftrag durch mehr als eine Person erteilt wird, schulden diese für die vereinbarte

      Vergütung gegenüber IMMOBILIENSUPPORTER als Gesamtschuldner.

(3)  Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.

 

§ 6 Haftungsbeschränkung

 

(1)  Die Haftung von IMMOBILIENSUPPORTER auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, außer der

      Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von IMMOBILIENSUPPORTER verursacht worden.      

(2)  In Abweichung von den gesetzlichen Verjährungsregeln verfällt das Recht des Auftraggebers

      auf Schadensersatz gegenüber IMMOBILIENSUPPORTER in jedem Fall zwölf Monate nach

      dem Vorfall, aufgrund dessen sich der Schaden mittel- oder unmittelbar ergeben hat.

      

§ 7 Gerichtsstand

      Amtsgericht Pinneberg

 

§ 8 Von den Beschränkungen des § 181 BGB sind wir befreit.

 

§ 9  Änderungen dieser AGB

      IMMOBILIENSUPPORTER behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen

      zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per E Mail zwei Wochen vor

      Inkrafttreten übermittelt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen der

      Geltung der neuen AGB, so gelten die Änderungen als angenommen.